Kooperative Organisationsformen

Gemeinsamer Unterricht ist fest verankert an der Paul-Aldinger-Schule. Seit vielen Jahren gibt es jedes Schuljahr mehrere kooperative Organisationsformen im ganzen Einzugsgebiet.

Im Schuljahr 2023/24 haben wir an folgenden Schulen Kooperative Organisationsformen:

  • Kreuzäcker-Grundschule, Ottmarsheim
  • Wunnensteinschule, Großbottwar
  • Schule an der Bottwar, Kleinbottwar
  • Jakob – Löffler- Schule, Löchgau
  • Schule auf dem Laiern, Kirchheim
  • Riedbachschule, Steinheim

Grundlage der gemeinsamen Arbeit zwischen der Paul-Aldinger-Schule und den kooperierenden Partnerschulen sind folgende Punkte:

Konzept und Aufbau:
  • Die Klasse eines SBBZ wird mit einer festen Partnerklasse der allgemeinen Schule zusammen unterrichtet.
  • Die Klassen richten sich nach dem jeweiligen Bildungsplan ihrer Schulart.
  • Die Lernenden werden so viel wie möglich gemeinsam unterrichtet.
  • Die Organisationsformen und Unterrichtszeiten werden an die Bedürfnisse der Beteiligten angepasst.
  • Um die räumlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen zu klären, wird im Vorfeld eine Kooperationsvereinbarung erstellt.
  • Pädagogische Grundgedanken, Leitlinien sowie die methodisch-didaktische Umsetzung in den kooperativen Organisationsformen werden gemeinsam von den kooperierenden Schulen erarbeitet und verantwortet.
Vielfalt und Diversität:
  • Im Fokus des Modells steht die (An-) Passung des Unterrichts an die vielfältigen Schüler*innen.
  • Dieser sollte so gestaltet sein, dass sich alle Lernenden bestmöglich im akademischen, sozialen, persönlichen und gesundheitsbezogenen Bereich entwickeln können.
  • Dies gilt für alle Kinder und Jugendlichen mit allen möglichen Diversitätsmerkmalen und unabhängig von einem sonderpädagogischen Förderbedarf.
  • Jeder soll die gleiche Chance haben, sich weiterzuentwickeln egal, welchen Gesundheitszustand und welche Einschränkungen er hat.
Lernen und Unterricht:
  • Ein wichtiges Element der kooperativen Organisationsform ist das gemeinsame Lernen.
  • Gemeinsames Lernen heißt, dass Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen gemeinsam mit Kindern ohne Beeinträchtigungen zusammen lernen.
  • Das Recht auf das Gemeinsame Lernen schließt alle Kinder ein, unabhängig von der Art oder dem Schweregrad ihrer Behinderung.
  • Je nach Unterstützungsbedarf sollen Kinder und Jugendliche durch individuelle Förderung bestmögliche Lernerfolge erreichen können.
  • Die Lehrkräfte der allgemeinen Schule, die Sonderpädagogen und Schul- oder Lernbegleiter arbeiten eng zusammen und übernehmen gemeinsam die Unterrichtsvorbereitung und die notwendige Differenzierung.

Das Kollegium der Kooperativen Organisationsformen